Grundpflege
Hilfe beim Waschen, Anziehen, Essen und Bewegen – respektvoll und in Ihrem Tempo.
Pflegekasse (mit Pflegegrad)
Ihre Liebsten in den besten Händen
Pflege dort, wo Sie sich am wohlsten fühlen – persönlich, zuverlässig und mit festem Team, geführt von den Brüdern André und Christoph Dorn.
Mo–Do 7–17 Uhr · Fr 7–12 Uhr
Leistungen
Wir begleiten Sie mit Fachkompetenz, Respekt und viel Wärme durch Ihren Alltag – von der Hilfe am Morgen bis zur Versorgung nach ärztlicher Verordnung.
Hilfe beim Waschen, Anziehen, Essen und Bewegen – respektvoll und in Ihrem Tempo.
Pflegekasse (mit Pflegegrad)
Medizinische Versorgung nach ärztlicher Verordnung, zum Beispiel Medikamentengabe oder Wundversorgung.
Krankenkasse (mit Verordnung)
Wir übernehmen, wenn pflegende Angehörige Urlaub machen, krank sind oder eine Pause brauchen.
Pflegekasse (ab Pflegegrad 2)
Unterstützung im Haushalt, damit Ihr Zuhause gepflegt bleibt – etwa beim Einkaufen, bei der Wäsche oder beim Putzen.
Pflegesachleistung oder Entlastungsbetrag
Individuelle Pflege nach Ihren Wünschen. Wir passen unsere Hilfe flexibel an Ihre Situation an.
Nach persönlicher Absprache
Hilfe beim Antrag auf einen Pflegegrad, Vorbereitung auf die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (früher MDK), Angehörigenschulung, Hilfsmittel und Hausnotruf.
Den Papierkram übernehmen wir
So einfach geht’s
Schildern Sie uns kurz Ihre Situation. Wir beantworten erste Fragen sofort und sagen Ihnen ehrlich, ab wann wir Sie versorgen können.
In der Regel besprechen wir bei Ihnen zu Hause, welche Hilfe Sie brauchen. Vor Vertragsabschluss informieren wir Sie – wie gesetzlich vorgesehen – schriftlich über die voraussichtlichen Kosten.
Ein festes Team kümmert sich um Sie. Den Schriftverkehr mit Pflege- und Krankenkasse erledigen wir.
Kosten
Als zugelassener Pflegedienst rechnen wir direkt mit Ihrer Pflege- und Krankenkasse ab. Die wichtigsten Leistungen im Überblick:
Die Pflegekasse zahlt für Pflege und Haushalt Pflegesachleistungen bis zu diesen Beträgen im Monat:
| Pflegegrad 2 | 796 € |
|---|---|
| Pflegegrad 3 | 1.497 € |
| Pflegegrad 4 | 1.859 € |
| Pflegegrad 5 | 2.299 € |
Behandlungspflege übernimmt die Krankenkasse – auch ohne Pflegegrad. Es kann eine gesetzliche Zuzahlung anfallen.
Entlastungsbetrag: 131 € im Monat (ab Pflegegrad 1), zum Beispiel für Hilfe im Haushalt.
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: zusammen bis zu 3.539 € im Jahr (ab Pflegegrad 2).
Gesetzliche Höchstbeträge, Stand 2026 (Bundesministerium für Gesundheit). Ob für Sie ein Eigenanteil entsteht, sehen Sie vorab im Kostenvoranschlag. Noch kein Pflegegrad? Wir helfen Ihnen beim Antrag.
Über uns
Die Ambulante Pflege & Sozialstation Dorn wird von den Brüdern André und Christoph Dorn geführt. Von unserem Standort In der Mörschgewanne 34 in Ludwigshafen aus versorgen wir Menschen in Ludwigshafen und Neuhofen – zuverlässig, persönlich und mit einem festen Team.
„Jeder Mensch verdient es, in Würde zu leben – egal in welcher Situation. Deshalb setzen wir uns jeden Tag dafür ein, dass unsere Klienten nicht nur professionell gepflegt werden, sondern auch als Individuen respektiert und verstanden werden. Das ist nicht nur unser Job, es ist unsere Berufung.“
Geprüfte Qualität: Bei unserer Regelprüfung im März 2026 erhielten wir die Gesamtnote 1,1 („sehr gut“) – nach dem damals geltenden Notensystem, das zum 1. Juli 2026 durch eine neue Qualitätsdarstellung abgelöst wurde.
Einsatzgebiet
Wir versorgen Sie zu Hause in diesen beiden Orten:
Ambulante Pflege & Sozialstation Dorn
In der Mörschgewanne 34
67065 Ludwigshafen am Rhein
Häufige Fragen
Für Leistungen der Pflegekasse ja. Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung zahlt die Krankenkasse auch ohne Pflegegrad. Liegt noch kein Pflegegrad vor, helfen wir beim Antrag und bereiten Sie auf die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst vor.
Oft kurzfristig – zum Beispiel direkt nach einem Krankenhausaufenthalt. Rufen Sie uns an, dann sagen wir Ihnen ehrlich, ab wann wir Sie versorgen können.
Das hängt von Ihrem Pflegegrad und den gewünschten Leistungen ab. Vor Vertragsabschluss erhalten Sie einen schriftlichen Kostenvoranschlag, und wir rechnen direkt mit Pflege- und Krankenkasse ab. Einen Überblick über die Kassenleistungen finden Sie hier.
Ja, oft. Liegt kein Pflegegrad 2 bis 5 vor, kann die Ärztin oder der Arzt nach einem Krankenhausaufenthalt Grundpflege und Hilfe im Haushalt verordnen – in der Regel für bis zu vier Wochen, bezahlt von der Krankenkasse. Den Antrag auf einen Pflegegrad können wir parallel mit Ihnen stellen.
Ihre Hausärztin oder Ihr Hausarzt stellt eine Verordnung für häusliche Krankenpflege aus, nach einem Krankenhausaufenthalt für bis zu sieben Tage auch das Krankenhaus. Die Genehmigung bei der Krankenkasse beantragen wir für Sie.
Ja. In der Angehörigenschulung zeigen wir Ihnen Handgriffe für den Pflegealltag, und mit der Verhinderungspflege übernehmen wir, wenn Sie eine Pause brauchen.
In Ludwigshafen am Rhein und in Neuhofen.
Pflegefachkräfte, Pflegehilfskräfte und Auszubildende (m/w/d): 35 Urlaubstage, Dienstwagen oder Jobbike, keine Doppeldienste.
Kontakt
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns – wir melden uns zeitnah bei Ihnen.
Im medizinischen Notfall: Rufen Sie bitte sofort die 112.
Wir haben Ihre Anfrage erhalten und melden uns in Kürze bei Ihnen.